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Familienbeihilfe: Anspruch
•Für den Anspruch auf Familienbeihilfe einer Mutter mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft und einem Kind mit österreichischer Staatsbürgerschaft macht es keinen Unterschied, ob der Vater in einer anderen Stadt in Österreich oder außerhalb von Österreich lebt. - (§ 3 FLAG 1967) (Abweisung)
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