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Klientenstock WT-Kanzlei
•Einem Klientenstock einer Wirtschaftstreuhandkanzlei kommt die Eignung eines selbständigen, auch durch entgeltliche Übertragung verwertbaren Vermögensobjektes zu und war bei der Feststellung des Einheitswertes zu berücksichtigen. - (§ 57 Abs. 1 BewG), (Abweisung)
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