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SWK 33, 15. November 1998, Seite R 115

Parkometergesetz Wien

Das Wiener Parkometergesetz verpflichtet den Beschuldigten zu einer verstärkten Mitwirkung dann, wenn als verantwortlicher Lenker eine Person bezeichnet wird, die sich ständig oder überwiegend im Ausland aufhält. - (§ 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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