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SWK 33, 15. November 1998, Seite R 115

Zapfsäulenabgabe Sbg.

Die Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung nach § 9 Abs. 2 Zapfsäulenabgabegesetz kann gemäß der Salzburger LAO von der Abgabenbehörde auf sachlich begründeten Antrag verlängert werden; die Nichtverlängerung der beantragten Einreichfrist der Abgabenerklärung hat die Abgabenbehörde mit einem verfahrensrechtlichen Bescheid auszusprechen. – (§ 103 Salzburger LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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