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SWK 33, 15. November 1998, Seite S 722

Aktuelle Steuerpraxis - Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

§ 20 Abs. 2 EStG und Teilwertabschreibung

Hinsichtlich einer im Betriebsvermögen eines bilanzierenden Einzelunternehmers gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steht § 20 Abs. 2 EStG einer Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG nicht im Weg. Die Regelung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG (Siebentelung des Abschreibungsbetrages) findet im Bereich der Einkünfteermittlung nach dem EStG keine Anwendung. (

Auswirkungen des § 116 Abs. 5 bei späterer Veräußerung der Einkunftsquelle (Veräußerung von Wohnungen ins Wohnungseigentum)

Das EStG sieht vor, daß die Übertragung eines Gebäudes, auf das Herstellungsaufwendungen getätigt wurden, die in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs. 3 abgesetzt worden sind, unter den näher umschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist auf fünfzehn Jahre (§ 30 Abs. 1 Z 1 lit. a letzter Satz) einerseits sowie zu einer Nachversteuerung zu hoch abgesetzter Herstellungsaufwendungen (besondere Einkünfte i. S. d. § 28 Abs. 7) andererseits führt.

§ 116 Abs. 5 EStG (sog. gebäudeübergreifende Mietzinsrücklagenverrechnung) ermöglicht es u. a. auch Herstellungsaufwendungen, sofern sie solche i. S. d. §§ 3 bis 5 MRG darstellen, zur Verrechnung mit offenen steuerfreien Beträgen zu verw...

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