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SWK 33, 15. November 1998, Seite S 721

Anerkennung einer GmbH & Still

(A. B.) - Der VwGH hat die Anwendung der Angehörigenjudikatur auch in Fällen, in denen keinerlei familiäre Verflechtung, sondern nur entsprechende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestanden (Erkenntnisse vom , 93/13/0022, betreffend eine GmbH und Still bzw. v. , 91/13/0194 und v. , 90/14/0264, betreffend Vereinbarungen zwischen Einmann-GmbHs und deren Gesellschafter-Geschäftsführern) wegen der gegebenen, besonderen Einflußmöglichkeiten auf die Vertragsgestaltung für geboten gehalten. Der VwGH sieht sich nicht veranlaßt, von dieser Rechtsprechung abzugehen. Vor diesem Hintergrund geht die Rüge ins Leere, die Abgabenbehörde habe es verabsäumt, die eingeräumtermaßen „nicht immer" klaren Absprachen von Amts wegen zu „klären" und die Absicht der Parteien zu erforschen. Soweit die Beschwerdeführer meinen, der zu unterstellende Interessengegensatz zwischen den beiden nicht miteinander verwandten atypisch stillen GmbH-Gesellschaftern lege es nahe, an den getroffenen Vereinbarungen auch dann nicht zu zweifeln, wenn die Klarheit der Absprachen „gelegentlich Wünsche" offen gelassen habe, ist darauf hinzuweisen, daß ein solcher Interessengegensatz zwischen den natürlichen Personen einers...

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