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Steuermodell für Österreich der WT-Kammer III
Konzept für ein gerechtes österreichisches Steuersystem
VII. Unternehmensbesteuerung
Auch für die Unternehmensbesteuerung ergeben sich aus den Grundsätzen der Besteuerung zahlreiche Anknüpfungspunkte, die im folgenden kurz dargestellt seien:
1. Rechtsform- und Wettbewerbsneutralität
Der Abbau der Substanzsteuer auf Vermögen und der Substanz-Ertragsteuer (Gewerbesteuer) hat die diesbezüglich verfehlte Konstruktion unseres Steuersystems aufgebrochen und den Weg eingeschlagen, das risikobehaftete Unternehmenskapital gegenüber dem Privatkapital nicht mehr so sehr zu diskriminieren.
Konträr zu diesen Tendenzen ist allerdings der Versuch, bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern bis hin zum Alleingesellschafter-Geschäftsführer Lohnnebenabgaben einzuheben, obgleich andererseits die Lohnsteuer diesen die Lohnsteuervorteile verwehrt.
Das risikobehaftete Unternehmenskapital ist nämlich das Rückgrat unserer Industriegesellschaft, von dem alle gesellschaftlichen Gruppen abhängen, nicht lediglich die Anteilseigner und Arbeitnehmer, sondern kraft staatlicher Umverteilung der Produktion auch die Staatsdiener und die nicht Erwerbstätigen. Ohne unternehmerische Kapitalkraft kann es keine Versöhnung von Ökonomie und Ökologie, keine internationale Wettbewer...