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Schauspieler: Arbeitszimmer
•Der Beruf eines Schauspielers bringt die Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers u. a. auch zum Zwecke des Rollenstudiums mit sich, wobei der steuerlichen Anerkennung das wohnliche Ambiente eines Arbeitszimmers nicht entgegensteht. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)
Auch Aufwendungen für Kosmetika können sachverhaltsbezogen unmittelbar durch den Beruf veranlaßte Kosten sein. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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