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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite R 104

Schauspieler: Arbeitszimmer

Der Beruf eines Schauspielers bringt die Erforderlichkeit eines Arbeitszimmers u. a. auch zum Zwecke des Rollenstudiums mit sich, wobei der steuerlichen Anerkennung das wohnliche Ambiente eines Arbeitszimmers nicht entgegensteht. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988)

Auch Aufwendungen für Kosmetika können sachverhaltsbezogen unmittelbar durch den Beruf veranlaßte Kosten sein. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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