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Abgabenhinterziehung
•Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegen steht. - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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