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Verträge zwischen Angehörigen
•Bei Verträgen zwischen Angehörigen müssen eindeutige und objektiv tragfähige Vereinbarungen vorliegen, um eine klare Abgrenzung zwischen der steuerlich beachtlichen Sphäre der Einkommenserzielung und der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung vornehmen zu können. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)
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