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Uni-Professor: Arbeitszimmer
•Verfügte ein ordentlicher Universitätsprofessor uneingeschränkt über ein jederzeit zugängliches Arbeitszimmer im Institut, konnte er die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer selbst bei einer fast ausschließlichen beruflichen Nutzung nicht als Werbungskosten geltend machen. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 EStG in der für 1990 geltenden Fassung), (Abweisung)
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