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Aufschließungsbeitrag NÖ
•Bei der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages ist auf den Betrag der Eigenleistung, die vom Gemeinderat angerechnet wird, eine dynamische, die Baukostensteigerung ausgleichende Berechnungsmethode anzuwenden. - (§ 14 Abs. 5 NÖ Bauordnung), (Abweisung)
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