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Parkgebühren Stmk.
•Die Zustellung einer Strafverfügung betreffend die Übertretung des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes darf nach dem Zustellgesetz nur an einer Abgabestelle erfolgen, diese hat die Behörde von Amts wegen zu ermitteln; die Partei ist für das Fehlen einer Abgabestelle nicht darlegungs- und beweispflichtig. - (§ 6 Abs. 5 Stmk. Parkgebührengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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