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Rechnungswesen und Euro-Umstellung (II)
Finanzbuchhaltung - Jahresabschluß - Konzernabschluß - Management-Accounting, EDV
V. Euro und Finanzbuchhaltung
Hinweise:
• Eingangsrechnungen können ab auch in Euro eingehen.
• Ausgangsrechnungen werden ab auch in Euro erteilt werden müssen, wenn es die Kunden wünschen.
• Ab werden Zahlungen auch in Euro (Scheck, Überweisungen) eingehen.
• Euro-Schulden können bis auch in nationaler Währung (ATS) bezahlt werden, und ATS-Schulden können ab in Euro beglichen werden (ab Euro-Buchgeld; ab auch Euro-Bargeld).
Den Banken ist folgende Rolle aufgetragen:
• Ab werden sie Kundenkonten - falls vom Kunden gewünscht - in Euro führen.
• Sie müssen in der Lage sein, ab den Zahlungsverkehr (Eingänge, Ausgänge) ihrer Kunden sowohl in ATS als auch in Euro abzuwickeln.
• Ab können auch Auslandsüberweisungen (Eingänge, Ausgänge) in Euro durchgeführt werden.
• Die Auftragsdenomination wird bis zum Empfänger bzw. Empfängerinstitut transportiert; die Verbuchung am Empfängerkonto erfolgt entsprechend seiner Denomination.
• Für die Umrechnung (von nationaler Währung in Euro und umgekehrt) dürfen Banken keine Gebühren verlangen.
• Die Ursprungsdenomination und der Ursprungsbetrag werden nachrichtlich im Text des Kontos (Buchungszeile) vermerkt stehen.
• Am ( ist Bank-Schließtag) werden al...