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Grundstückshandel - gewerbliche Tätigkeit oder Vermögensverwaltung?
•Grundstückshandel - gewerbliche Tätigkeit oder Vermögensverwaltung? (§ 23 EStG)
(BMF) - Nach Auffassung des BMF begründet die bloße Parzellierung eines Grundstückes mit nachfolgendem Verkauf der Parzellen noch keinen Gewerbebetrieb (z. B. RdW 1998, 173). Dazu müßte jedenfalls die Aufschließung zum Zwecke der Baureifmachung hinzutreten. Erst die planmäßige Erschließung von Baugelände und dessen Verwertung ist eine gewerbliche Tätigkeit (Abschn. 78 Abs. 6 EStR 1984). Grundstückshandel ist z. B. anzunehmen, wenn eine Liegenschaft aufgeschlossen, parzelliert und parzellenmäßig verkauft wird, der Grund und Boden also als Ware behandelt wird.
Der Sachverhalt der Anfrage - Teilung einer seit mehr als 10 Jahren im Privatvermögen stehenden Liegenschaft in 12 Parzellen und deren Veräußerung - geht, wenn der Eigentümer keine Aufschließungsarbeiten erbringt, über eine bloße Vermögensverwaltung nicht hinaus. (