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SWK 28, 1. Oktober 1998, Seite S 605

Bereicherung des Nichtgesellschafters

(A. B.) - Soweit sich ein Nichtgesellschafter - insbesondere aufgrund seiner Einflußmöglichkeit auf die Gesellschaft - gegen den Willen der GmbH und zu deren Lasten widerrechtlich bereichert, liegen in der Regel Betriebsausgaben der Gesellschaft vor. Der zu aktivierende Rückforderungsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Nichtgesellschafter wirkt sich in diesem Zusammenhang allerdings aufwandsneutralisierend aus. Im Ergebnis wird der Gewinn der Gesellschaft durch solche Vorgänge - wie bei verdeckten Gewinnausschüttungen - nicht gemindert. Beim Bereicherten führt der Vorgang nicht zur Erfassung von Einkünften aus Anteilsrechten im Sinne des § 27 EStG. Ob und im Rahmen welcher Einkunftsart bei ihm eine einkommensteuerliche Erfassung erfolgt, ist von der von ihm entfalteten Tätigkeit abhängig. Verschaffte ihm beispielsweise eine nichtselbständige Tätigkeit die Möglichkeit zur Bereicherung, so ist der Vorteil im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. Die einkommensteuerliche Erfassung des Vorteils bedarf aber jedenfalls der Feststellung, daß die Person, der der Vorteil zugekommen ist, eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit entfaltet hat und daß ein Zusammenhang ...

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