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SWK 25, 1. September 1998, Seite R 94

VfGH: Jubiläumsgeldrückstellung

Jubiläumsgeldrückstellung - genereller Ausschluß von Rückstellungen für Dienstjubiläumsgelder von der Steuer gleichheitswidrig

In § 9 Abs. 4 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 i. d. F. des Art. I Z 6 des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wird die Wortfolge „eines Dienst- oder" als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft.

Dienstjubläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, unterscheiden sich in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG. § 9 Abs. 4 EStG differenziert jedoch in den Rechtsfolgen. Während die übrigen Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten als Einzelrückstellungen grundsätzlich steuerlich anerkannt sind, werden Rückstellungen für Dienstjubiläumsgelder von der steuerlichen Anerkennung generell ausgeschlossen.

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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