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Richter: Arbeitszimmer
•Stand einem Richter im Gerichtsgebäude ein Arbeitszimmer zur Verfügung, bestand keine berufliche Notwendigkeit für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, sodaß keine erhöhten Werbungskosten anzuerkennen waren. - (§ 16 EStG 1988, i. d. F. vor BGBl. Nr. 201/1996), (Abweisung)
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