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Verdeckte Gewinnausschüttung
•Begründet die Behörde nicht nachvollziehbar, daß Provisionszahlungen, die nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen sind, einem Gesellschafter-Geschäftsführer zugewendet wurden, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor. - (§ 8 Abs. 1 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 93/14/0099)