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Verkehrsflächenbeitrag OÖ
•Werden im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages gemäß OÖ Bauordnung im Bescheid keine Feststellungen über den tatsächlichen Sanierungsbedarf des fraglichen Straßenstückes getroffen, liegt ein Verfahrensmangel vor. - (§ 19 OÖ Bauordnung 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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