Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Unbilligkeit
•In der Entrichtung der in der Versicherungsprämie enthaltenen Versicherungsteuer in Höhe von jährlich S 212 bei einem Jahreseinkommen unter S 5.000 kann keine Unbilligkeit erblickt werden. - (§ 237 BAO), (Abweisung)
(, 0099)