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Gesellschaftsanteile: Umsätze
Die Befreiung für Umsätze von Anteilen an Gesellschaften betrifft nicht nur die Übertragung des Anteiles an einer Personengesellschaft von einem Gesellschafter auf einen anderen, sondern auch die Einräumung (Gewährung) von Gesellschaftsrechten durch Personengesellschaften selbst an einen in die Gesellschaft neu eintretenden Gesellschafter. - (§ 6 Z 8 lit. e UStG 1972), (Abweisung)
(, 96/15/0078)