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Zuwendung: Steuerbegünstigung
•Dient die nach wissenschaftlicher Methode erfolgte Errichtung und Führung von Dokumentationen (Archiven und Bibliotheken) im wesentlichen dem Erreichen geschichtswissenschaftlicher Erkenntnisse, können Zuwendungen steuerbegünstigt geleistet werden. - (§ 4 Abs. 4 Z 5 lit. e EStG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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