Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Alleinerhalterabsetzbetrag
•Im Zusammenhang mit der Zuerkennung des Alleinerhalterabsetzbetrages in der Fassung BGBl. Nr. 660/1989 ist nicht die Anzahl der Wohnsitze oder polizeilichen Meldungen, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Arbeitnehmer bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich mit seinem Ehegatten lebt oder nicht. - (§ 57 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
( bis 0164)