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Keine Kürzung des Vorsteuerabzuges
Vorsteuerabzug darf nicht davon abhängen, ob der leistende Unternehmer steuerlich erfaßt wurde
Der VwGH (, 95/15/0179) hat die Auffassung vertreten, daß es für den Vorsteuerabzug eines Unternehmers als Leistungsempfänger nicht relevant sein kann, ob das Finanzamt den subjektiv existierenden leistenden Unternehmer steuerlich erfaßt hat oder nicht (siehe auch Gaedke, SWK-Heft 34/1997, Seite S 698). Das zuständige Finanzamt versagte nachträglich den Vorsteuerabzug und stützte sich in dem angefochtenen Bescheid darauf, daß der leistende Unternehmer beim zuständigen Finanzamt steuerlich gar nicht erfaßt wurde; weiters auf den Umstand des Fehlens eines Namens(Firmen)schildes und die mangelnde Kenntnis der Hausbewohner über die Existenz einer "Firma" des leistenden Unternehmers. Das Höchstgericht hob die Steuerbescheide auf.
In einem weiteren der Beschwerde zugrundeliegenden Anlaßfall hat die Behörde den Vorsteuerabzug mit der Begründung versagt, daß die leistungserbringende GmbH zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung bereits im Handelsregister gelöscht worden sei und daher die Rechnungen nicht von einer bestehenden „Firma" ausgestellt worden seien. Der VwGH vertrat jedoch die Auffassung, daß der Beschwerdeführer insofern im Recht sei, weil die Löschung einer Firma nicht die Rec...