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Nochmals: Die einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung von gemischt genutzten Gebäuden
Kein IFB für privat genutzte Gebäudeteile
Der Artikel von Mag. Clemens Corti und Mag. Thomas Schröttner in SWK-Heft 19/1998, S 432, gibt zu Diskussionen Anlaß:
1. Erwerb von Gebäuden – Einkommensteuerliche Betrachtungsweise
Zutreffenderweise wird ausgeführt, daß bei einem Betriebsgebäude eine Aufteilung in Betriebsvermögen und Privatvermögen nicht vorzunehmen ist, wenn der privat genutzte Teil des Gebäudes von untergeordneter Bedeutung ist. Weiters wird festgehalten, daß für die Anschaffung oder die Herstellung des dem Betriebsvermögen zuzuordnenden Teils des Gebäudes ein Investitionsfreibetrag zusteht (9% seit ). In einer Tabelle wird noch dargestellt, für welchen Teil eines Gebäudes ein Investitionsfreibetrag zusteht.
Laut dieser Tabelle wird die Meinung vertreten, daß bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 80% - 100% ein Investitionsfreibetrag für 100% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Betriebsgebäudes zustünde und somit auch für den privat genutzten Teil des Gebäudes ein Investitionsfreibetrag gewährt werden könnte.
Dieser Rechtsmeinung kann nicht beigepflichtet werden. Es ist einhellige Rechtsmeinung, daß für ein Gebäude ein Investitionsfreibetrag nur insoweit zusteht, als das Gebäude unmittelbar dem Betri...