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Einkommensteuer - Benützungsregelung bei Miteigentum
Benützungsregelung bei Miteigentum (§ 28 EStG)
Wird in einem im Eigentum von Ehegatten befindlichen Mietgebäude eine Wohnung für private Zwecke verwendet, dann führt eine Gebrauchsüberlassung unter den Miteigentümern nicht dazu, daß die Vermietung der Privatwohnung vorliegt. Die von einem Miteigentümer an den anderen geleisteten Zahlungen sind ertragsteuerlich nicht als Einnahmen und umsatzsteuerlich nicht als Leistungsaustausch anzusetzen ().