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Mieterinvestitionen als Zusatzentgelt
(A. B.) - Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch Investitionen des Mieters zu erfassen, die dem Vermieter als Eigentümer zusätzlich zum eigentlichen Entgelt für die Nutzungsüberlassung zukommen. Derartige Vorteile fließen ihm erst mit der Beendigung des Mietverhältnisses zu, wenn der Mieter zur Vornahme der Investitionen berechtigt, aber nicht verpflichtet ist und sohin die Investition regelmäßig bis zur Räumung des Mietobjektes zurücknehmen kann. Der maßgebliche Betrag ist durch Gegenüberstellung des Verkehrswertes des Gebäudes mit und ohne Mieterinvestition zu ermitteln (Erk. des ).