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Die einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung von gemischt genutzten Gebäuden
Eine Zusammenfassung unter dem Aspekt der Änderungen der Nutzungsverhältnisse
Durch das Abgabenänderungsgesetz 1997wurden Änderungen im Bereich des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 vorgenommen, die sich auf die Behandlung gemischt genutzter Gebäude erheblich auswirken. Dies haben wir zum Anlaß genommen, die einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Konsequenzen von gemischt genutzten Gebäuden seit dem zusammenzustellen, insbesondere, wenn die Nutzungsverhältnisse Änderungen unterliegen. Unter gemischt genutzten Gebäuden versteht man solche, die sowohl unternehmerischen als auch privaten Zwecken dienen. Änderungen in den Nutzungsverhältnissen liegen etwa dann vor, wenn der betrieblich genutzte Teil zugunsten bzw. zu Lasten des privaten verkleinert oder vergrößert wird.
1. Erwerb von Gebäuden
a) Einkommensteuerliche Betrachtungsweise
Nach einkommensteuerlichen Grundsätzen sind gemischt genutzte Gebäude anders als andere Wirtschaftsgüter nicht nach dem Überwiegen der Nutzung zur Gänze entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen, sondern nach der tatsächlichen Nutzung in Betriebsvermögen und Privatvermögen aufzuteilen. Eine derartige Aufteilung ist jedoch nicht vorzunehmen, wenn der betrieblich oder privat genutzte Teil des Gebäudes von untergeordneter Bedeutung ist. Für ...