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Bundesabgabenordnung - Keine Feststellung bei "Wertpapierhandel"
Keine Feststellung bei „Wertpapierhandel" (§ 188 BAO)
Da Einkünfte aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung anzusehen sind, unterbleibt infolge Einkünften aus Kapitalvermögen eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte; aufgrund der Verlustklausel des § 2 Abs. 2 EStG würden Verluste ohnedies nicht berücksichtigt werden (LS 32 in FJ 1998, 89).