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Grunderwerbsteuer - Erwerbsvorgang bei vormundschaftlicher Genehmigung
Erwerbsvorgang bei vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung
Der Erwerbsvorgang nach dem GrEStG wird bereits mit der notariellen Beurkundung des später vormundschaftsgerichtlich genehmigten Kaufvertrages verwirklicht (BFH , IV R 301/97 in BB 1998, 1045).