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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite K 11

Körperschaftsteuer - Unterhaltsleistungen eines gemeinnützigen Vereines

Unterhaltsleistungen eines gemeinnützigen Vereines (§ 12 KStG)

Unterhält ein gemeinnütziger Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und arbeiten in diesem Betrieb Vereinsmitglieder gegen Bezahlung ihres Unterhaltes, so stellen die Unterhaltsleistungen Betriebsausgaben dar. Auch wenn der Wert der Unterhaltsleistungen unter dem Wert der Arbeitsleistung liegt, kann daraus - unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleiches - keine verdeckte Gewinnausschüttung abgeleitet werden (BFH , I R 58/97 in BB 1998, 992).

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