zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 1998, Seite K 11

Körperschaftsteuer - Verlustabzug nach Anteilsübertragung

Verlustabzug nach Anteilsübertragung (§ 8 Abs. 4 dt KStG)

Durch die Ende 1997 ergangene Novelle wurde der Verlustvortrag bei Anteilsübertragung (Mantelkauf) in Deutschland verschärft. Wirtschaftliche Identität liegt nicht mehr vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile einer Kapitalgesellschaft übertragen werden und die Gesellschaft ihren Betrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt oder wiederaufnimmt. In einem Artikel wird zu Zweifelsfragen Stellung genommen (BB 1998, 869 f.).

Daten werden geladen...