Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer - Mehrere Mittelpunkte keine Reise
Mehrere Mittelpunkte keine Reise (§ 4 Abs. 5 EStG)
Werden Einnahmen einerseits aus einer Tätigkeit an einem Wiener Institut und andererseits aus einem Werkvertrag mit einem burgenländischen Kurzentrum erzielt, dann liegen zwei Mittelpunkte von Tätigkeiten vor. Damit sind die Aufenthalte an den beiden Orten keine Reisen, sodaß Verpflegungsmehraufwendungen nicht geltend gemacht werden dürfen (LS 39 in FJ 1998, 112).