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Einkommensteuer - Genossenschaftsanteile
Genossenschaftsanteile (§ 4 Abs. 1 EStG)
Freiwillig gezeichnete Genossenschaftsanteile sind nur dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie für den Betrieb eine konkrete und unmittelbare Funktion haben (BFH , XI R 45/97 in BB 1998, 879).