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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 120
GrESt: Baulandvertrag
•Der Grunderwerbsteuer unterliegt auch ein Baulandvertrag, wenn er wesentliche Rechte enthält, wie sie sonst nur dem Eigentümer einer Liegenschaft zukommen. - (§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987), (Abweisung)
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