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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 120

Gebühren: Unterhaltsansprüche

Unterhaltsansprüche, die im streitigen Verfahren geltend gemacht werden, fallen nicht unter die Bewertungsvorschrift des § 16 Z 2 lit. b GGG, wobei Unterhaltsleistungen auf unbestimmte Zeit gemäß § 58 Abs. 1 JN mit dem Dreifachen der Jahresleistung anzunehmen ist. - (§ 18 GGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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