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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 119
Anteilserwerb: Börsen-USt
•Für einen vorbereitenden Anteilserwerb fällt Börsenumsatzsteuer an. - (§ 6 Abs. 4 UmgrStG i. d. F. vor BGBl. Nr. 797/1996), (Abweisung)
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