Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abtretungspreis
•Nach ständiger hg. Judikatur sind neben dem jeweils fixierten Abtretungspreis eines GmbH-Anteiles auch noch alle anderen ziffernmäßig bestimmten Leistungen zum vereinbarten Preis zu rechnen, wenn diese Leistungen des Erwerbers notwendig waren, um den Geschäftsanteil zu erhalten, wozu auch die Übernahme von Haftungen gehört. - (§ 18 Abs. 2 Z 3 KVG), (Abweisung)
()