zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 119

Verfahren: Wiedereinsetzung

Wird im Spruch eines Bescheides der Beschwerdeführer nicht als Empfänger genannt, ist ein von ihm eingebrachter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Einbringung einer Berufung nicht legitimiert. - (§ 246 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...