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Verfahren: Wiedereinsetzung
•Wird im Spruch eines Bescheides der Beschwerdeführer nicht als Empfänger genannt, ist ein von ihm eingebrachter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Einbringung einer Berufung nicht legitimiert. - (§ 246 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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