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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 118
Getränkesteuer Tirol
•Nur die tatsächlich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann bei Berechnung der Getränkesteuer in Abzug gebracht werden; dies ist bei der unechten Umsatzsteuerbefreiung eines Blinden nicht der Fall. - (§ 2 Abs. 2 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz 1973), (Abweisung)
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