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Verfahren: Säumniszuschlag
•Eine mit dem Ablauf des jeweiligen Umsatzsteuer-Fälligkeitstages eingetretene Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages kann nicht durch ein später gestelltes Stundungsansuchen in Wegfall gebracht werden. - (§ 218 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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