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Vorsteuerabzug: Voraussetzung
•Einem Unternehmer, der im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte hat, steht nur dann das Recht auf Vorsteuerabzug zu, wenn er im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt, wobei ein einziger Umsatz im Werte von 1000 S hiezu nicht ausreicht. - (§ 12 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
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