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Ausnahmegenehmigung nach § 48 BAO
•Einem in den Niederlanden ansässigen Reiseveranstalter konnte im Geltungsbereich des UStG 1972 eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der in Österreich grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Umsätze aus Reiseleistungen erteilt werden. - (§ 48 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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