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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 117

Wiener Parkometergesetz

Nach dem Wortlaut des Wiener Parkometergesetzes kann mit einem Dritten, dem „das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde, nur eine physische Person gemeint sein, denn nur diese kann ein Fahrzeug lenken bzw. selbst verwenden. - (§ 1 a Abs. 1 Wiener Parkometergesetz)

Im Beschwerdefall wurde dem Magistrat der Stadt Wien mitgeteilt, die Fahrzeuge seien einer in Deutschland ansässigen Handelsgesellschaft überlassen worden. (Abweisung)

( bis 0529)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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