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Wiener Parkometergesetz
•Einen Masseverwalter treffen i. S. d. § 9 Abs. 1 VStG die Pflichten des Gemeinschuldners als Zulassungsbesitzer von Fahrzeugen, die zur Konkursmasse gehören, somit auch die Pflicht zur Auskunftserteilung nach dem Wiener Parkometergesetz. - (§ 1 a Wiener Parkometergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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