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Neue Rechtsprechung des VfGH zum Schuldzinsenabzug
Gleichheitskonforme Interpretation des § 12 Abs. 2 KStG
Bereits im Erkenntnis VfSlg. 14.784/1997 hatte der VfGH den Fall einer inländischen Kapitalgesellschaft zu entscheiden, die an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft beteiligt war und diese Beteiligung veräußerte. Der Vorteil aus dem Erwerb der Beteiligung bestand - mangels Dividenden - ausschließlich in einem körperschaftsteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Der VfGH sah es damals aus der Sicht des Gleichheitsgrundsatzes als geboten an, den Veräußerungsgewinn um die angefallenen Schuldzinsen zu vermindern. Gelegentlich wurde die Ansicht vertreten, daß dieses Erkenntnis aus den Besonderheiten des Einzelfalles zu erklären war:) Die Gesellschaft, an der die Beteiligung bestand, war sowohl von der Satzung als auch vom Prospekt her auf ausschließliche Thesaurierung hin angelegt.) Im erst kürzlich zugestellten Erkenntnis vom , B 125/97 übertrug der VfGH das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Gebot der Berücksichtigung von Aufwendungen bei Besteuerung von Veräußerungserlösen auch auf Fälle, „in denen nicht schon von vornherein bloß ein solcher Veräußerungserlös in Betracht kommt". Damit ist zweifelsfrei geklärt, daß die Aussagen des seinerzeitigen Erkenntnisses VfSlg. 14.78...