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Verfahren: Mängelbehebung
•Eine Mängelbehebung im Zusammenhang mit der Getränke- und Speiseeisabgabe kommt nicht nur dergestalt in Frage, „daß die Abgabenbehörde dem Abgabepflichtigen eine solche Frist setzt, sondern auch dann, wenn der Abgabepflichtige von sich aus die Unrichtigkeit der von ihm zuvor vorgenommenen Selbstbemessung erkennen kann". - (§ 153 Abs. 1 NÖ AO 1977 i. d. F. Nov. vom , LGBl. 3400-1), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0303)