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Verfahren: Abrechnungsbescheid
•Mit einem Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. - (§ 216 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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